Befreiungen von Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergaben müssen erhalten bleiben

Die Hamburger Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) fordert, Befreiungen von der Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergaben auch in Zukunft zu erhalten. „Wenn Unternehmen an die nächste Generation übergeben und somit Arbeitsplätze gesichert werden sollen, dürfen Betriebe nicht über Gebühr belastet werden“, mahnt Hjalmar Stemmann MdHB, Landesvorsitzender der Hamburger MIT, angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer.

Die Große Koalition und die Hamburger Bundestagsabgeordneten und der Hamburger Senat werden von der Hamburger MIT aufgerufen, rasch eine Reform der Erbschaftssteuer vorzunehmen, bei der Befreiungen möglich bleiben. „CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Erbschaftssteuer mittelstandsfreundlich auszugestalten. An diese Zusage muss sich die Große Koalition nun halten. Die Unternehmen in Hamburg brauchen Planungssicherheit und deshalb schnell ein klares Signal, dass Familienunternehmen auch künftig schonend in die Hände der nächsten Generation übergeben werden können“, appelliert Hjalmar Stemmann MdHB.

„Wer einen Betrieb übernimmt und ein hohes Risiko eingeht, darf nicht noch weitere Steine in den Weg gelegt bekommen. Die Politik sollte vielmehr dafür Sorge tragen, dass der Unternehmergeist in Deutschland gestärkt wird. Dazu zählt nicht nur die Förderung von Gründern; wir müssen auch denen eine faire Chance geben, die einen existierenden Betrieb übernehmen“, sagt Stemmann. Dabei gehe es nicht eine Bevorzugung von Unternehmenserben, sondern in erster Linie um den Erhalt von Arbeitsplätzen. „Sollten künftig deutlich höhere Steuern im Erbschaftsfall fällig werden, müssten Familienunternehmen unter Umständen Kredite aufnehmen bzw. Anteile veräußern, um das Unternehmen fortzuführen. Investitionen in den Betrieb und somit zum Erhalt der Arbeitsplätze wären nicht mehr in vollem Umfang möglich.“

Schätzungen zufolge werden in den nächsten vier Jahren rund 135.000 Unternehmen mit mehr als 2 Millionen Beschäftigten an die nächste Generation übergeben. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass die Steuerprivilegien für Firmenerben in ihrer derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstoßen.

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